Behandlung

Psychotherapie

Neuropsychologische Therapie

Ablauf

  1. Kennenlernen und Abklärung der Voraussetzungen für eine ambulante Therapie in einem telefonischen Erstkontakt und einem Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde)
  2. Bis zu 4 probatorische Sitzungen zur Diagnostik, zur Zielklärung und schließlich zur Entscheidung, ob Therapie indiziert und gewünscht
  3. Therapie nach Antrag auf Genehmigung einer Psychotherapie bzw. Mitteilung zum Beginn einer neuropsychologischen Therapie in Einzel- oder Gruppentherapie

Indikation

behandlungsbedürftige psychische Störung:

  • Affektive Störungen: depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie
  • Angststörungen, Phobien und Zwangsstörungen
  • Psychosomatische oder somatoforme Störungen und Dissoziative Störungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Essstörungen
  • Nichtorganische Schlafstörungen
  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen
  • Verhaltens und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugendalter

kognitive (Lernen und Gedächtnis, Höhere Aufmerksamkeitsleistungen, Wahrnehmung, räumliche Leistungen, Denken, Planen und Handeln, etc.) und/oder emotional-affektive (depressive Beschwerden, Ängste, etc.) Funktionsstörung auf Grund einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung (z.B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma, Sauerstoffmangel nach Herzstillstand, Multiple Sklerose etc.)

 

Erkrankungsbeginn liegt nicht länger als 5 Jahre zurück

Zur 1. Sitzung

  • keine Überweisung notwendig
  • wenn vorhanden bitte Vorbefunde mitbringen
  • Nachweis einer neurologischer Erkrankung einschließlich Diagnosedatum z.B. mittels Vorbefund einer Klinik oder durch Facharzt (Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie & Psychotherapie)

Dauer und Häufigkeit

Die Anzahl der Stunden sowie die Häufigkeit der Sitzungen stimmen wir gemeinsam vor Therapiebeginn ab.

  • Sitzungsdauer: in der Regel 50 min
  • Sitzungsfrequenz: ca. 1-2x in der Woche

Länge

  • maximal 12-60 Sitzungen
  • bis zu 60 Sitzungen

Verlängerungen darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Kostenübernahme

Therapieantrag und Zustimmung durch die Krankenkasse (privat oder gesetzlich)

Mitteilung an die gesetzliche Krankenkasse

  • gesetzlich Krankenversicherte benötigen die elektronische Gesundheitskarte
  • Privatversicherte bitte ich vorab zu klären, wie die Modalitäten für die Durchführung einer Psychotherapie entsprechend des Versicherungsvertrages geregelt sind (Antragspflicht, Stundenbegrenzung etc.) und diesen zum Erstgespräch mitzubringen
  • Selbstzahler entsprechend GOP
  • Durch Berufsgenossenschaften zumeist auf Antrag