Behandlung
Psychotherapie
Neuropsychologische Therapie
Ablauf
- Kennenlernen und Abklärung der Voraussetzungen für eine ambulante Therapie in einem telefonischen Erstkontakt und einem Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde)
- Bis zu 4 probatorische Sitzungen zur Diagnostik, zur Zielklärung und schließlich zur Entscheidung, ob Therapie indiziert und gewünscht
- Therapie nach Antrag auf Genehmigung einer Psychotherapie bzw. Mitteilung zum Beginn einer neuropsychologischen Therapie in Einzel- oder Gruppentherapie
Indikation
behandlungsbedürftige psychische Störung:
- Affektive Störungen: depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie
- Angststörungen, Phobien und Zwangsstörungen
- Psychosomatische oder somatoforme Störungen und Dissoziative Störungen
- Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
- Essstörungen
- Nichtorganische Schlafstörungen
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen
- Verhaltens und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugendalter
kognitive (Lernen und Gedächtnis, Höhere Aufmerksamkeitsleistungen, Wahrnehmung, räumliche Leistungen, Denken, Planen und Handeln, etc.) und/oder emotional-affektive (depressive Beschwerden, Ängste, etc.) Funktionsstörung auf Grund einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung (z.B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma, Sauerstoffmangel nach Herzstillstand, Multiple Sklerose etc.)
Erkrankungsbeginn liegt nicht länger als 5 Jahre zurück
Zur 1. Sitzung
- keine Überweisung notwendig
- wenn vorhanden bitte Vorbefunde mitbringen
- Nachweis einer neurologischer Erkrankung einschließlich Diagnosedatum z.B. mittels Vorbefund einer Klinik oder durch Facharzt (Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie & Psychotherapie)
Dauer und Häufigkeit
Die Anzahl der Stunden sowie die Häufigkeit der Sitzungen stimmen wir gemeinsam vor Therapiebeginn ab.
- Sitzungsdauer: in der Regel 50 min
- Sitzungsfrequenz: ca. 1-2x in der Woche
Länge
- maximal 12-60 Sitzungen
- bis zu 60 Sitzungen
Verlängerungen darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kostenübernahme
Therapieantrag und Zustimmung durch die Krankenkasse (privat oder gesetzlich)
Mitteilung an die gesetzliche Krankenkasse
- gesetzlich Krankenversicherte benötigen die elektronische Gesundheitskarte
- Privatversicherte bitte ich vorab zu klären, wie die Modalitäten für die Durchführung einer Psychotherapie entsprechend des Versicherungsvertrages geregelt sind (Antragspflicht, Stundenbegrenzung etc.) und diesen zum Erstgespräch mitzubringen
- Selbstzahler entsprechend GOP
- Durch Berufsgenossenschaften zumeist auf Antrag